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Dr. Dre verliert Klage gegen Death Row

Dr. Dre
15.06.2010
Im Februar diesen Jahres wurde die Klage bekannt, die Dr. Dre bereits seit einiger Zeit gegen sein ehemaliges Label Death Row Records richtet. Gegenstand dieser sind die 14 Jahre, in denen Dre keinen Penny für sein das Game veränderndes Album “The Chronic” sah, sowie der nicht autorisierte Release von “The Chronic Re-Lit” und der damit verbundene Missbrauch seiner Marke und Publicity.
Die Klage bezüglich der Veröffentlichung von “The Chronic Re-Lit” wurde nun von einem kalifornischen Richter fallen gelassen. Dennoch wird eine Anhörung der zweiten Anklage bezüglich der seit seinem Split mit Death Row vor 14 Jahren fälligen Tantiemen für “The Chronic” stattfinden.
Während der Analyse dieses Falles bezog sich California District Richterin Christina Snyder auf die so genannte “Monty Pyton” Regelung, nach einem Fall aus 1976, als ein Verteidiger diese TV Komödie editierte, um sie im Fernsehen ausstrahlen zu können. Die Frage war demnach, ob die Veränderungen, die Dr. Dre’s “The Chronic” zugeführt wurden, mehr als nur “kosmetisch” waren. Snyder entschied, die Veränderungen seien “gering und unbedeutend”. Somit stand dem Release von “The Chronic Re-Lit” dem Urteil zufolge nichts im Wege.
Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass die Gerechtigkeit zumindest im Hinblick auf die seit 14 Jahren fälligen Anteile an Dre’s Tür klopft…

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