Shawn Mendes | Shawn Mendes Golden Ticket

Schau dir jetzt "Deine Chance auf ein Treffen" von Shawn Mendes an

Du willst Shawn Mendes treffen? Mehr Informationen zum Golden Ticket findest du weiter unten. 

Shawn Mendes Fanbox
Shawn Mendes
VÖ: 25. Mai 2018
Limitierte Fanbox
Shawn Mendes

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Das Golden Ticket kannst du als Vorbesteller und Käufer bei allen Partnern finden.  

Shawn Mendes persönlich kennenlernen?

Diese unglaubliche Chance bietet sich mit einem Golden Ticket in einer der Fanboxen seines Albums “Shawn Mendes”.
Damit gewinnst du und deine Begleitperson ein Treffen mit Shawn Mendes, die Anreise zum Aufenthaltsorts innerhalb Deutschlands und eine Übernachtung in einem vom Label gewählten Hotel. Für die Einlösung des Gewinns müssen Du und Deine Begleitung mindestens 14 Jahre alt sein oder als minderjähriger Gewinner (unter 18 Jahren) während der Reise durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Der Erziehungsberechtigte muss ein Elternteil sein (auf Anfrage von Universal Music durch Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises) und nimmt sodann automatisch die Rolle der Begleitung ein.

Du hast das Ticket gefunden? So geht’s weiter

Du hast das Ticket gefunden? Dann melde dich bis spätestens zum 7. Juni 2018, 17 Uhr mit dem Gewinncode, der auf der Vorderseite des Golden Tickets unter dem Rubbelfeld abgebildet ist, bei Universal Music unter folgender Rufnummer: 030–52 007 2053

Alles Weitere zum Gewinn

Den genauen Termin und den Ort des Meet & Greets und alle weiteren Details wir das Label dem Gewinner rechtzeitig mitteilen. Alle wichtigen Teilnahmebedingungen und deine wichtigsten Fragen, rund um das Golden Ticket bekommst du hier:

Teilnahmebedingungen für die Aktion “Shawn Mendes Golden Ticket”

(im folgenden “Gewinnspiel”) veranstaltet durch Universal Music International – a division of Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, D−10245 Berlin (im folgenden “Label”):
  1. Zur Gewinnspiel-Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Nicht volljährige Personen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten teilnahmeberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
 
  1. Gewinner ist der Inhaber des “Golden Ticket”, dass exklusiv in einem Exemplar der “Shawn Mendes” Limitierte Fanbox des Künstlers Shawn Mendes enthalten ist (im Folgenden “Gewinn”). Der Gewinn umfasst abschließend ein Meet&Greet mit dem Künstler Shawn Mendes in Deutschland für 2 Personen (der Gewinner und eine Begleitperson). Die Anreise zum Meet&Greet (nur innerhalb Deutschlands) und 1 (eine) Übernachtung im DZ (Hotel nach Wahl des Labels) sind inklusive. Den genauen Termin und Ort des Meet&Greet sowie ggf. weitere Details wird das Label dem Gewinner rechtzeitig mitteilen. Mit einer kurzfristigen Anberaumung des Termins muss gerechnet werden.
 
  1. Die Einlösung des Gewinns ist nur möglich, sofern der Gewinner und seine Begleitperson die Einreisebestimmungen für das Zielland erfüllen und erforderliche Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt vorlegen können (Reisepass, Visum etc.) Das Label ist nicht verpflichtet die notwendigen Visa für den Gewinner und dessen Begleitperson zu beschaffen.
 
  1. Sollte der Gewinner die Reise nicht antreten und/oder den Termin/das Meet&Greet nicht wahrnehmen können, sind Ersatzansprüche gegenüber dem Label ausgeschlossen.
 
  1. Der volljährige Gewinner ist berechtigt, eine Begleitperson frei auszuwählen. Der nichtvolljährige Gewinner (unter 18 Jahren) ist verpflichtet als Begleitperson einen Erziehungsberechtigten als seine Begleitperson zu wählen (auf Anfrage von Label durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises). Für die Begleitperson gelten in jedem Fall die Teilnahmebedingungen entsprechend.
 
  1. Jeder Gewinnspiel-Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen und im Falle des Gewinns den Gewinn nur im eigenen Namen einlösen (auf Anfrage von Label durch Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokuments). Gewinne können grds. nicht an Dritte übertragen werden. Der Gewinn darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung (Email ausreichend) des Labels an einen Dritten übertragen werden. Die Weiterveräußerung des Gewinns gegen Entgelt ist explizit nicht gestattet.
 
  1. Das Label behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots den angekündigten Gewinn auszutauschen und durch einen anderen Gewinn zu ersetzen, den Ablauf der Aktion zu ändern oder die Aktion insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei ([Schaden-] Ersatz-) Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.
 
  1. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
 
  1. Den Gegenwert des ausgelobten Gewinns zahlt das Label explizit nicht in Geld aus. Der Gewinner erklärt, dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind (s. Ziffer 2), vom ihm (und seiner Begleitperson) getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Gewinner und/oder dessen Begleitperson verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt.
 
  1. Sofern der Gewinnspiel-Teilnehmer gegen vorgenannte Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme und im Falle eines Gewinns von der Gewinnausschüttung auszuschließen.
 
  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
 
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