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Das U2 360° Golden Ticket

U2 2017
28.05.2010
Was ist das “U2 Golden Ticket” und wie funktioniert’s?

  • Das exklusive “U2 Golden Ticket” ab dem 4. Juni in nur einer (1!) der neuen U2-Live-Alben.
  • Gewinne exklusiv mit dem neuen Live-Album 3 Europa-Trips zu U2 Konzerten in 60 Tagen (incl. Anreise & Übernachtung)!
  • Das “U2 Golden Ticket” wird in einer der Standard-DVDs, Doppel-DVDs, Blu-ray Discs oder Super Deluxe Editionen von “U2360° At the Rose Bowl” versteckt sein.
  • Die Suche des „U2 Goldenen Tickets“ beginnt am 4. Juni.
  • Der “U2 Golden Ticket” ist im Gewinnfall bis zum 16.07.2010 einzulösen.
AGBs // Teilnahmebedingungen “U2-Golden Ticket”

Teilnahmebedingungen für die Aktion „U2-Golden Ticket“ veranstaltet durch Universal Music International Division – a division of Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, D−10245 Berlin (im folgenden “Label”).
1. Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Labels und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Verwandte und Verschwägerte 1. und 2. Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
2. Gewinner ist der Inhaber des „U2-Golden Ticket“, das in einem Exemplar der „U2 360° At the Rose Bowl“ DVDs, Doppel-DVDs, Blu-ray Disks oder Super Deluxe-Boxsets enthalten ist. Der Gewinn beinhaltet den kostenlosen Besuch von maximal drei Konzerten der U2 360° Tour 2010 in Europa nach Wahl, die Flugreisen (Hin- und Rückflug) aus Deutschland zu den gewählten Konzertorten und eine Übernachtung im Doppelzimmer pro Konzertort für den Gewinner und eine Begleitperson. Die Wahl der Konzerte durch den Gewinner ist von der Verfügbarkeit der Tickets abhängig. Eine Liste der Konzerte findet sich auf der Website www.u2.com.
3. Der Gewinner ist berechtigt, eine Begleitperson auszuwählen. Für die Begleitperson gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend.
4. Eine Teilnahme ist nur möglich, soweit der Gewinner und die Begleitperson die Einreisebestimmungen der Länder erfüllen, in denen die Konzerte stattfinden. Das Label ist nicht verpflichtet, die notwendigen Visa für den Gewinner und die Begleitperson zu verschaffen.
5. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.
6. Das Label behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots den angekündigten Gewinn auszutauschen und durch einen anderen Gewinne zu ersetzen, den Ablauf der Aktion zu ändern oder die Aktion insgesamt abzusagen. Dem evtl. bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.
7. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
8. Im Falle eines Gewinns ist der Gewinner verpflichtet, dem Label bis zum 16. Juli 2010 in der dort beschriebenen Form mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist das Label berechtigt, den Gewinn nicht auszuschütten oder einen neuen Gewinner zu ermitteln und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Label sind ausgeschlossen.
9. Den Gegenwert des ausgelobten Gewinns zahlt das Label nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns, dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.
10. Sofern der Teilnehmer gegen diese Bedingungen verstößt, ist das Label jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme und der Gewinnausschüttung auszuschließen.
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich Berlin als Sitz des Anbieters als vereinbart.
Stand: 18.5.2010

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